albert cuntze 
zu bedarfsgerechtem Versicherungsschutz für Schäden aus 
Überschwemmung und Erdbeben
:  

Diese beiden Natur-Gefahren können auch in Deutschland Mega-Katastrophen mit Schadensdimensionen verursachen, für deren Bewältigung wir unverzüglich ein gesamtgesellschaftlich vorteilhaftes Versicherungs- und Schadenausgleichskonzept einführen sollten.

Erforderlich und möglich ist  

  • ein Elementarversicherungsschutz, der zumindest für Überschwemmung kraft Gesetzes in jede Feuerversicherungspolice für alle  ordnungsgemäß errichteten Gebäude eingeschlossen ist  -  eine bedarfsgerechte Risikoentlastung also auch für die Objekte, für die  Deckung 
      - bislang nicht erhältlich ist 
      - oder - in Untereinschätzung der
        Gefahr - nicht einmal gesucht wird,
  • besserer Schutz von Volkswirtschaft und Bankensystem vor systemischen Risiken und, nicht zuletzt,
  • besserer Schutz der Steuerzahler vor unnötigen Belastungen der öffentlichen Haushalte. 

Die Versicherungswirtschaft kann das für die Gesamtheit der Risiken nur mit staatlicher - zwar möglichst gering zu haltender, doch nicht verzichtbarer - Mitwirkung leisten:

  • Angewiesen sind die Versicherer insbesondere auf ein Minimum gesetzlicher Rahmenvorgaben. 
  • Und ergänzende  Finanzgarantien des Staates als "reinsurer of last resort" sind für die äußerst seltenen, aber im Kalkül voll zu  berücksichtigenden Extremfälle der Mega-Katastrophen erforderlich, bei deren Eintritt die Steuerzahler als Finanziers von Land, Bund  und Europäischer Union ohnehin "bluten" müßten. 

  • Die daraus den öffentlichen Haushalten  und den Steuerzahlern drohenden Belastungen gilt es möglichst gering zu halten. Ergänzungs- Garantien sollten daher strikt subsidiär zu den Marktkräften gewährt werden, also nur für  Schadenvolumen-Exzesse, für die selbst die weltweiten Rückversicherungs- und Kapitalmärkte keine ausreichende Kapazität bieten."

dazu  
albert cuntze:

 

"Der Bundesregierung ist ein robustes Elementarschaden-Deckungskonzept seit 1998 bekannt, 

  • das die obigen Anforderungen voll erfüllt
  • das der Leistungskraft der in der Schweiz, in Frankreich, Spanien und Norwegen bestehenden Regelungen vergleichbar ist sowie der Praxis in Großbritannien und 
  • das in marktwirtschaftlicher Flexibilität und Wettbewerbsoffenheit den Regelungen dieser Länder sogar überlegen ist. 

Wenn sie bislang die jeweils nach den Hochwasserkatastrophen von einzelnen Politikern angestoßenen Initiativen und die Forderungen, die Versicherer auch in Deutschland für die Einführung einer marktweit bedarfsgerechten Regelung zu gewinnen,  nur halbherzig aufgriff, so gibt es dafür keine guten Gründe. 

Das starre Beharren verschiedener Lager auf ihren Partikularinteressen und die törichten "Hindernisse", die der Politik mit sehr vordergründigen Einwänden suggeriert und einer gesamtgesellschaftlich vorteilhaften entgegengehalten wurden, gilt es endlich zu überwinden."

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